Wir empfehlen aufgrund der erheblichen Lautstärke-Belastung Kinder unter 10 Jahren nicht auf das Festival mitzunehmen bzw. Sorge zu tragen, dass sich Kinder in entspr. Abstand zur Tontechnik (Lautsprecherboxen) aufhalten. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Kinder während der Shows Kinder nicht direkt vor den Boxentürmen stehen.
Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Detaillierte Vorgaben werden gesetzlich nicht getroffen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt am Festival. Um als minderjähriger Besucher sicherzustellen, dass von Seiten des Veranstalters oder anderen Organen kein Verweis vom Festivalgelände aufgrund des Alters erfolgt, bitten wir eine Teilnahmeerlaubnis / Übertragung der Erziehungsberechtigung von den Eltern zu erteilen. Bitte füllen Sie die Übertragung der Erziehungsberechtigung aus und geben Sie es ihrem der Erziehungsbeauftragten Person mit.
Weiterhin gelten die aktuellen Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle durch z.B. den Jugendschutz werden angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt.
Jugendschutz im Hinblick auf Tabak und Alkohol in der Öffentlichkeit
Gewerbetreibende, z. B. Händler, Gastronomen und Veranstalter, dürfen an Minderjährige (unter 18 Jahren) keine Tabakwaren weitergeben. Sie müssen auch sicherstellen, dass sich nur volljährige Personen an Zigarettenautomaten bedienen können.
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen solche alkoholischen Getränke erhalten, die nicht auf Branntweinbasis hergestellt sind (Spirituosen), z. B. Bier, Wein und Sekt.
Dies ist ein Auszug aus dem Jugendschutzgesetz.
Das komplette Jugendschutzgesetz können Sie auf der Website des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachlesen.
Nach dem Gesetz ist ein Erziehungsberechtigter:
Dies bedeutet, dass diese Person voll für den Minderjährigen verantwortlich ist.
Achtung:
Für die Erziehungsbeauftragte Person besteht Ausweispflicht auf dem Festivalgelände.
Download: Erziehungsbeauftragung Formblatt (liegt als PDF bei)
Der neue Festivaltermin für das 9. MCF !
Samstag der 19.05.2012